Zur Versammlung der Jagdgenossenschaft im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Strüth lade ich alle
Grundstückseigentümer im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Strüth am Freitag, den 14. März
um 19.30Uhr ins Bürgerhaus nach Strüth ein.
Der Grundstückseigentümer kann sich vertreten lassen. Die Vertretungsbefugnis ist durch
Vollmacht nachzuweisen.
Tagesordnung
1. 2. 3. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Aussprache über die Verwendung des Reinerlöses nach § 3 der Vereinbarung
Info und Beratung zur Abschussvereinbarung gem. Landesjagdgesetz für das Jagdjahr
2025/26
4. Verschiedenes