Für alle Betroffenen bietet die Gemeinde Strüth eine gemeinsame Räumung der vorhandenen Reihengräber an. Die Kosten der Arbeiten werden dann auf alle Beteiligten anteilig umgelegt. Wer von diesem Angebot Gebrauch machen möchte, kann sich bis 31. Mai 2020 beim Ortsbürgermeister anmelden.
Die nach Ablauf der Räumungsfrist noch vorhandenen Grabsteine und Grabeinfassungen gehen entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde Strüth über. Ansprüche können nach Ablauf der vorgenannten Frist nicht geltend gemacht werden. Sofern Grabstätten von der Gemeinde Strüth abgeräumt werden müssen, hat der jeweilige Verpflichtete (Angehöriger, Erbe usw.) die Kosten zu tragen.
Heiko Koch
Ortsbürgermeister
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Strüth im Taunus